Generator-Datenschutzerklärung.de

Kostenlose DSGVO-konforme Datenschutzerklärung erstellen

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Für den Betreiber einer Website ist eine Datenschutzerklärung ein absolutes Muss.

Mit nur wenigen Klicks erstellen Sie mit unserem Datenschutz Generator eine Vorlage / ein Muster einer Datenschutzerklärung für Ihre Website.

Und das für Sie völlig kostenlos.

Unser kostenloser Datenschutz Generator berücksichtigt dabei die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und wird seit dem Jahr 2016 regelmäßig aktualisiert.

Wir arbeiten seit vielen Jahren als Rechtsanwälte, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, zertifizierte Datenschutzbeauftragte (TÜV-SÜD) und zertifizierter Datenschutzauditor (TÜV-SÜD) und wissen aus unserer täglichen Praxis um die Wichtigkeit einer rechtskonformen Ausgestaltung von Webseiten, Shops und Apps. Inzwischen werden die Texte unseres Datenschutz Generators für mehr als 100.000 Projekte eingesetzt.

Erstellen Sie in nur wenigen Minuten mit unserem Generator für Datenschutzerklärungen kostenlos ein rechtskonformes Muster / eine DSGVO-konforme Vorlage für eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Datenschutzerklärung. Egal, ob Sie eine Webseite eines Vereins, eine gewerbliche Webseite, einen Online-Shop oder einen privaten Blog betreiben.

  • Rechtssichere DSGVO-konforme Datenschutzerklärung für Ihre Webseite oder Ihren Shop
  • vom Rechtsanwalt, Fachanwalt und Datenschutzbeauftragten (TÜV-Süd), Datenschutzauditor (TÜV-SÜD)
  • Einfach und schnell in 5 Minuten erstellt
  • Kostenlose Nutzung („free“) sowohl für private als auch gewerbliche Webseiten / Shops und Vereine
  • Auch für Agenturen und Webdesigner kostenlos
  • Keine versteckte Kosten
  • Kein Abonnement
  • Keine Registrierung
  • Keine Angabe der Domain
  • Unbegrenzte zeitliche Nutzung der generierten Datenschutzerklärung
  • Kostenlose englische Datenschutzerklärung
  • Kostenlose französische Datenschutzerklärung
  • Neu gestaltete, benutzerfreundliche Oberfläche
  • Changelog mit aktuellen Hinweisen und Änderungen
  • Auf Wunsch: kostenloser Updateservice per Newsletter mit mehr als 10.000 registrierten Abonnenten

Fakten zum Generator-Datenschutzerklärung.de

Fragen und Antworten

Denkbar einfach. Zunächst haben Sie die Möglichkeit, die Kontaktdaten des datenschutzrechtlich Verantwortlichen sowie ggf. die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten einzugeben (Tab „Ihre Daten„). Diese Daten dienen nur der Individualisierung Ihrer Datenschutzmitteilung und werden von uns weder gespeichert noch anderweitig verwendet. Im nächsten Schritt (Tab „Konfiguration“) wählen Sie die Module aus, die in Ihrer Muster-Datenschutzmitteilung enthalten sein sollen. Fertig. Sie bekommen die Vorlage Ihrer Datenschutzmitteilung in deutscher, englischer und französischer Sprache ausgegeben (Tab „Ergebnis“). Dieses Muster / diese Vorlage müssen Sie sodann nur noch in Ihrem Projekt einfügen.

Ja. Sie dürfen die Texte gerne an Ihre Bedürfnisse anpassen. Voraussetzung ist allerdings, dass auch in diesem Fall der vom Generator ausgegebene Hinweis auf uns nebst Verlinkung nicht aus der Vorlage entfernt wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Verlinkung als „follow“ oder „nofollow“ gesetzt wird.

Es können auch lediglich einzelne Module des Datenschutz Generators übernommen werden. Hiervon raten wir jedoch ab. Auch in diesem Fall ist bei dem einzelnen übernommen Modul jedoch der vom Generator ausgegebene Hinweis auf uns nebst Verlinkung zwingend beizubehalten.

Ja, Sie können den Hinweis anpassen, wenn er im Kern seiner Aussage die Herkunft der Texte erkennen lässt und die Verlinkung auf den Generator erhalten bleibt. Insbesondere der Hinweis nebst Verlinkung auf unsere „Kanzlei Weiß & Partner“ muss zwingend wörtlich vorhanden sein.

Grundsätzlich ist die vom Datenschutz Generator ausgegebene Vorlage als Muster für jegliche Art von Webseiten geeignet, somit für Online- Shops, Blogs oder Webseiten von Vereinen oder Firmen. Auch für Apps kann das Muster Verwendung finden.

Ja, die mit unserem Datenschutz-Generator erstellte Datenschutzmitteilung ist in Bezug auf die bereitgestellten Texte im Rahmen der aktuellen Gesetzeslage rechtssicher. Die Texte wurden von unserer Kanzlei (Rechtsanwälte, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Zertifizierte Datenschutzbeauftragte (TÜV-SÜD), Zertifizierter Datenschutzauditor (TÜV-SÜD)) erstellt. Zudem verwenden wir die Texte selbst auf dieser Webseite und unserer Kanzleiseite.

Nein, juristische Vorkenntnisse sind bei der Erstellung der Muster-Datenschutzerklärung nicht erforderlich.

Nein, in der Regel können Sie das Muster eines Datenschutzhinweises ohne große Vorbereitung generieren. Allerdings sollten Sie, wie bei allen Datenschutz-Generatoren, über den technischen Background in Bezug auf den Betrieb Ihrer eigenen Webseite bzw. Ihres Shops verfügen. Insbesondere sollten Sie über Kenntnisse dahingehend verfügen, welche technischen Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen (z.B. Serverdaten, Vertragsabwicklung, Kundenkonto, Prüfung der Bonität, Newsletter, Kontaktanfragen, Stellenbewerbungen, Matomo, Google Analytics) und evtl. welche Drittanbieter-PlugIns Sie einsetzen (z.B. Twitter, Pinterest, YouTube, LinkedIn, Facebook, Instagram, Google Maps).

Genaue gesetzliche Vorgaben hierzu bestehen nicht. Auch präzisierende Rechtsprechung hierzu ist unserer Kenntnis nach hierzu bis dato nicht ergangen. Vielmehr ist auf die zur Erreichbarkeit eines Impressums ergangene Rechtsprechung zurück zu greifen. Daher sollte der Datenschutzhinweis jederzeit von jeder einzelnen Unterseite zu erreichen sein. Die Verlinkung sollte dabei als sogenannter sprechender Link so gestaltet sein, dass der Nutzer der Webseite diesen Hinweis auf den Datenschutzhinweis nicht lange suchen muss und mit nur einem Klick erreichen kann. Es ist daher anzuraten, den Datenschutzhinweis im immer sichtbaren Menü der Seite oder im Footer zu verlinken. Lediglich ein Link im Impressum ist nicht ausreichend. Zudem sollte der Datenschutzhinweis in der gleichen Schriftgröße und -art wie der sonstige Inhalt der Webseite oder des Shops verfasst werden. 

Nein. Es entstehen weder durch die Nutzung des Generator noch durch den Einsatz des Musters / der Vorlage der Datenschutzerklärung auf Ihre Webseite / Ihrem Shop oder Ihrer App kosten. Weder einmalig noch als Abo. Einzige Bedingung, die wir an die kostenlose Verwendung des Datenschutz Generators und der Einbindung der Vorlage der Datenschutzerklärung stellen, ist, dass der vom Generator ausgegebene Hinweis auf uns nebst Verlinkung nicht aus der Vorlage entfernt wird, somit dauerhaft und sichtbar bestehen bleibt.

Der Generator für Datenschutzhinweise ist nicht geeignet, um das Muster eines Datenschutzhinweises auf Drittanbieterplattformen, wie z.B. eBay, eBay- Kleinanzeigen, Amazon, Google, YouTube, Vimeo, Twitter, Pinterest, LinkedIn, Facebook, Instagram oder ähnlichen Anbietern einzusetzen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass auf derartigen Drittanbieterplattformen völlig unklar ist, welche Daten erhoben und wie diese Daten wo verarbeitet werden. Hier empfiehlt sich die Erstellung eines individuellen Datenschutzhinweises.

Ja. Das ist grundsätzlich problemlos möglich. Auch in diesem Fall muss jedoch der vom Generator ausgegebene Hinweis nebst Verlinkung in dem Muster der Datenschutzerklärung erhalten bleiben.

Es gibt keinen. Einzige Bedingung für die Nutzung unserer kostenlosen Vorlagen / Muster ist, dass der vom Generator ausgegebene Hinweis auf uns nebst Verlinkung nicht aus der Vorlage entfernt wird. Auch wenn die Musterdatenschutzerklärung nur teilweise eingesetzt wird.

Setzen Sie noch weitere Module auf Ihrer Webseite ein, die nicht von unserem Datenschutz Generator abgebildet werden? Dann schreiben Sie uns eine E-Mail an kanzlei@ratgeberrecht.eu. Wir werden versuchen, den fehlenden Anbieter schnellstmöglich in den Datenschutzgenerator aufzunehmen.

Uns ist daran gelegen, den Datenschutz Generator so aktuell wie möglich zu halten. Alle Änderungen können Sie in unserem Changelog nachvollziehen.

Sie sind sich nicht sicher, ob Sie eine Datenschutzerklärung benötigen?

Machen Sie den Test.

Ja, Sie müssen eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung vorhalten. Das auch dann, wenn Sie eine rein private Webseite ohne jegliche kommerziellen Interessen betreiben. Beim Abruf Ihrer Webseite wird zumindest die IP-Adresse des Besuchers erhoben. Diese IP-Adresse stellt ein personenbezogenes Datum im Sinne des Art. 4 Nr. 1 DSGVO dar. Wenn Sie eine Muster Datenschutzerklärung über unseren Generator für Datenschutzhinweise erstellen, können Sie entsprechende Module auswählen.

Ja, Sie müssen eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung vorhalten. Das auch dann, wenn Sie eine rein private Webseite ohne jegliche kommerziellen Interessen betreiben. Beim Abruf Ihrer Webseite wird zumindest die IP-Adresse des Besuchers erhoben. Diese IP-Adresse stellt ein personenbezogenes Datum im Sinne des Art. 4 Nr. 1 DSGVO dar. Wenn Sie eine Muster Datenschutzerklärung über unseren Generator für Datenschutzhinweise erstellen, können Sie entsprechende Module auswählen. Sie brauchen eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung. Das Datenschutzrecht sieht vor, dass Dienstanbieter den Nutzer über Art, Verwendung und Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten sowie über die anschließende Verarbeitung der Daten informieren. Wer somit eine eigene Firmen- Homepage betreibt, sollte sich darüber bewusst sein, dass auch auf der Unternehmes- Webseite die datenschutzrechtlichen Regelungen nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Anwendung finden. Nicht nur die Unternehmen, die etwa ein Kontaktformular auf ihrer Homepage anbieten, müssen entsprechende Vorkehrungen treffen. Vielmehr erfasst jeder Betreiber einer Webseite Daten seiner Besucher, da diese meist über die IP- Adresse erkannt werden können. Die IP-Adresse stellt ein personenbezogenes Datum gem. Art. 4 Nr. 1 DSGVO dar. Unsere kostenlose Vorlage einer Muster Datenschutzerklärung sichert Ihre Webseite diesbezüglich ab.

Ja, Sie müssen eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung vorhalten. Das auch dann, wenn Sie eine rein private Webseite ohne jegliche kommerziellen Interessen betreiben. Beim Abruf ihrer Webseite wird zumindest die IP-Adresse des Besuchers erhoben. Diese IP-Adresse stellt ein personenbezogenes Datum im Sinne des Art. 4 Nr. 1 DSGVO dar. Wenn Sie eine Muster Datenschutzerklärung über unseren Generator für Datenschutzerklärungen erstellen, können Sie entsprechende Module auswählen. Sie brauchen eine Datenschutzerklärung. Völlig unabhängig davon, welche Affiliate-, Lead- und Marketing- Tools Sie einsetzen, wird bereits die IP-Adresse Ihres Besuchers von Ihnen erhoben. Die IP-Adresse stellt ein personenbezogenes Datum dar. Das stellte der EuGH in seinem Urteil vom 19.10.2016 – C-582/14 klar, danach ebenso der BGH mit Urteil vom 16.05.2017 – VI ZR 135/13. Dies gilt selbst für dynamische IP-Adressen, also solche Netzwerkadressen, die sich zumeist nächtlich ändern.

Bei jedem einzelnen Aufruf Ihrer Webseite über einen Browser des Besuchers wird die IP-Adresse dieses Besuchers an Ihre Webseite, Ihren Shop bzw. Ihren Server übertragen. Auf Grund der Tatsache, dass IP-Adressen personenbezogene Daten darstellen, ist der Aufruf Ihrer Webseite daher immer ein DSGVO-relevanter Vorgang. Unser kostenloser Generator zur Erstellung einer rechtskonformen Vorlage einer Datenschutzerklärung enthält für Online- Shops zahlreiche Module (Amazon-Partnerprogramm, Google-Adwords, Google AdSense, Google Remarketing, Affilinet-Marketing, WiredMinds, PayPal, Sofortüberweisung, Klarna, Google-Analytics, Google-Maps, facebook und viele mehr) um Rechtssicherheit zu schaffen.

Ja, Sie müssen eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung vorhalten. Das auch dann, wenn Sie eine rein private Webseite ohne jegliche kommerziellen Interessen betreiben. Beim Abruf ihrer Webseite wird zumindest die IP-Adresse des Besuchers erhoben. Diese IP-Adresse stellt ein personenbezogenes Datum im Sinne des Art. 4 Nr. 1 DSGVO dar. Wenn Sie eine Muster Datenschutzerklärung über unseren Generator für Datenschutzerklärungen erstellen, können Sie entsprechende Module auswählen. Sie benötigen einen rechtskonformen Datenschutzhinweis. Das Datenschutzrecht sieht vor, dass auch Vereine auf ihrer Vereins- Webseite den Nutzer über Art, Verwendung und Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten sowie über die anschließende Verarbeitung der Daten informieren. Dies gilt völlig unabhängig davon, ob die Webseite des Vereins nur ehrenamtlich betrieben wird und ob der Verein mit seinem Vereinszweck gemeinnützige oder sogar kommerzielle Ziele verfolgt. Innerhalb des Vereins sind die Aufgaben zumeist deutlich getrennt und den einzelnen Funktionsträgern zugewiesen. Die Zuständigkeiten werden durch die Satzung oder die Geschäftsordnung des Vereins bestimmt. Für den Umgang mit erhobenen Daten des Vereins gilt, dass jeder Funktionsträger des Vereins nur die für die Erfüllung seiner Vereinsaufgaben erforderlichen Mitgliederdaten kennen, verarbeiten und nutzen darf. Diese dürfen nur zu dem Zweck verwendet werden, zu dem sie der Verein erhoben hat. Insofern hat der Verein die Zuständigkeit für die über die Vereinswebseite erhobenen Daten vereinsintern zu regeln. Unser Datenschutz-Generator hilft Ihnen weiter.

Ja, Sie müssen eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung vorhalten. Das auch dann, wenn Sie eine rein private Webseite ohne jegliche kommerziellen Interessen betreiben. Beim Abruf ihrer Webseite wird zumindest die IP-Adresse des Besuchers erhoben. Diese IP-Adresse stellt ein personenbezogenes Datum im Sinne des Art. 4 Nr. 1 DSGVO dar. Wenn Sie eine Muster Datenschutzerklärung über unseren Generator für Datenschutzerklärungen erstellen, können Sie entsprechende Module auswählen. Sie müssen einen Datenschutzhinweis vorhalten. Betreibern von Webseiten oder Shops bieten sich dank Online-Tracking vielfältige Möglichkeiten, das Verhalten ihrer Besucher genau zu analysieren. Durch dieses Tracking lassen sich Nutzerprofile erstellen, welche wiederum personalisierte Werbung erlauben. Wenn Sie Trackingtools, wie z.B. Google Analytics, auf Ihrer Webseite einsetzen, benötigen Sie eine Datenschutzerklärung. Dies gilt auch für datenschutzfreundlichere Tools wie z.B. Matomo; auch wenn Sie Matomo auf dem eigenen Server betreiben. Ein Datenschutzhinweis ist selbst dann erforderlich, wenn der Besucher selbst nicht bekannt ist und keine Cookies gesetzt werden und lediglich eine pseudonymisierte IP-Adresse als Grundlage für die (Wieder-) Erkennung dient. Entsprechende Module für Ihre Datenschutzerklärung finden Sie als Vorlage in unserem Generator.

Ja, Sie müssen eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung vorhalten. Das auch dann, wenn Sie eine rein private Webseite ohne jegliche kommerziellen Interessen betreiben. Beim Abruf ihrer Webseite wird zumindest die IP-Adresse des Besuchers erhoben. Diese IP-Adresse stellt ein personenbezogenes Datum im Sinne des Art. 4 Nr. 1 DSGVO dar. Wenn Sie eine Vorlage einer Datenschutzerklärung über unseren Generator für Datenschutzhinweise erstellen, können Sie entsprechende Module auswählen. Fragen Sie über ein Kontaktformular Informationen wie z.B. den Namen oder die E-Mail-Adresse von Interessenten ab, erheben sie darüberhinaus personenbezogene Daten. Die DSGVO bestimmt weiter, dass Kontaktformulare, bei denen personenbezogene Daten übertragen werden, entsprechend gesichert werden müssen. Erwähnen Webseitentreiber in ihrem Datenschutzhinweis nicht, wie und warum sie über das Kontaktformular personenbezogene Daten erheben und wie und ob diese gespeichert werden, begehen sie sogar einen abmahnbaren Wettbewerbsverstoß. So sah dies zumindest das Oberlandesgericht Köln am 11.03.2016 (Az. 6 U 121/15). Unsere kostenlose Vorlage des Datenschutz-Generators hält auch eine Vorlage für die wirksame Einbindung eines Kontaktformular vor.

Ja, Sie müssen eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung vorhalten. Das auch dann, wenn Sie eine rein private Webseite ohne jegliche kommerziellen Interessen betreiben. Beim Abruf ihrer Webseite wird zumindest die IP-Adresse des Besuchers erhoben. Diese IP-Adresse stellt ein personenbezogenes Datum im Sinne des Art. 4 Nr. 1 DSGVO dar. Wenn Sie eine Muster Datenschutzerklärung über unseren Generator für Datenschutzerklärungen erstellen, können Sie entsprechende Module auswählen. Sie müssen einen Datenschutzhinweis vorhalten. Wenn Sie Ihren Besuchern eine Registrierungsfunktion oder ein Kundenkonto anbieten, ist ein Datenschutzhinweis Pflicht. Für den Besucher muss dabei ersichtlich sein, dass für ihn eine Registrierung / ein Kundenkonto angelegt wird und dabei die von ihm an Sie übermittelten Daten von Ihnen verarbeitet werden. Ferner muss die Eröffnung des Kundenkontos vom Besucher auch aktiv veranlasst worden sein. Es macht daher Sinn, bereits bei der Möglichkeit der Anlage eines Kundenkontos bzw. bei der Registrierung auf die Datenschutzerklärung zu verweisen. Unser kostenloses DSGVO-konformes Muster der Datenschutzerklärung bietet hier eine entsprechende Vorlage an.

Ja, Sie müssen eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung vorhalten. Das auch dann, wenn Sie eine rein private Webseite ohne jegliche kommerziellen Interessen betreiben. Beim Abruf ihrer Webseite wird zumindest die IP-Adresse des Besuchers erhoben. Diese IP-Adresse stellt ein personenbezogenes Datum im Sinne des Art. 4 Nr. 1 DSGVO dar. Wenn Sie eine Muster Datenschutzerklärung über unseren Generator für Datenschutzerklärungen erstellen, können Sie entsprechende Module auswählen. Videos, wie z.B. YouTube Videos, werden oftmals über ein Script in Webseiten eingebettet. Bereits dieses Einbetten ist datenschutzrechtlich problematisch, zumal bereits beim Laden des Scripts der meisten Drittanbieter Daten erhoben werden. Selbst wenn das Video nicht abgespielt wird. Gem. den YouTube- Nutzungsbedingungen wird der Dienst von YouTube LLC, USA, bereitgestellt. Damit unterliegt er zwangsläufig dem Einwilligungserfordernis aufgrund des Datentransfers in ein unsicheres Drittland gemäß Artikel 44 DSGVO. Die Weitergabe an Dritte erfordert eine Rechtsgrundlage. Bei diesen Funktionen bleibt oftmals nur eine Einwilligung als Rechtsgrundlage. In jeden Fall muss der Webseitenbetreiber einen entsprechenden Hinweis in der Datenschutzerklärung erteilen, um seinen Informationspflichten aus Art. 13 DSGVO nachzukommen. Zudem muss der Website-Bertreiber jeden Besucher beim Aufrufen der Website darüber informieren, unter welchen Voraussetzungen seine personenbezogenen Daten an einen Fremddienstleister übermittelt werden.

Gleiches gilt auch für Google Maps und die meisten anderen Anbieter derartiger Dienste.

Mit unserem Muster / unserer Vorlage eines Datenschutzhinweises stellen wir Ihnen für zahlreiche Anbieter entsprechende Datenschutzhinweise zur Verfügung.

Ja, Sie müssen eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung vorhalten. Das auch dann, wenn Sie eine rein private Webseite ohne jegliche kommerziellen Interessen betreiben. Beim Abruf ihrer Webseite wird zumindest die IP-Adresse des Besuchers erhoben. Diese IP-Adresse stellt ein personenbezogenes Datum im Sinne des Art. 4 Nr. 1 DSGVO dar. Wenn Sie eine Muster Datenschutzerklärung über unseren Generator für Datenschutzerklärungen erstellen, können Sie entsprechende Module auswählen. Sie benötigen eine Datenschutzerklärung. Ein Content Delivery Network (CDN) ist ein Netzwerk aus mehreren leistungsfähigen Servern, die Inhalte an verschiedenen Orten auf der Welt zwischenspeichern. So auch die von Ihnen auf Ihrer Webseite erhobenen personenbezogenen Daten. Es stellt so Content von Webseiten in kürzester Zeit bereit und entlastet gleichzeitig den eigenen Server, indem der Datenverkehr auf verschiedene Cache-Server verteilt wird. Dieser Vorteil muss aber in der Datenschutzerklärung abgebildet werden. Ziel der DSGVO ist es schließlich, die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen – und insbesondere deren Recht auf Schutz ihrer personenbezogenen Daten – zu sichern. Die Aufgabe des Webseitenbetreibers ist es, dies umzusetzen. Nutzen Sie daher unsere Datenschutz Vorlage für CDN´s.

Ja, Sie müssen eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung vorhalten. Das auch dann, wenn Sie eine rein private Webseite ohne jegliche kommerziellen Interessen betreiben. Beim Abruf ihrer Webseite wird zumindest die IP-Adresse des Besuchers erhoben. Diese IP-Adresse stellt ein personenbezogenes Datum im Sinne des Art. 4 Nr. 1 DSGVO dar. Wenn Sie eine Muster Datenschutzerklärung über unseren Generator für Datenschutzerklärungen erstellen, können Sie entsprechende Module auswählen. Sie müssen eine Datenschutzerklärung vorhalten. Mit Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die datenschutzrechtliche Mindeststandards festlegt, sind auch beim Newsletter- Versand grundlegende Vorgaben zur beachten. Wenn bei der Registrierung zum Newsletter und beim Versand von Newslettern der Datenschutz nicht eingehalten wird, drohen Abmahnungen und Sanktionen durch die Aufsichtsbehörden. Nicht zu Letzt deshalb sind die Auswirkungen der DSGVO für jeden Webmaster von Bedeutung, der Newsletter versendet; egal ob private oder gewerbliche Homepage, Onlineshop oder auch Privatperson.

Mit der DSGVO soll der Schutz personenbezogener Daten sichergestellt werden. Aus diesem Grund gibt die DSGVO vor, dass Betreiber von Webseiten die Einwilligung des Interessenten einholen müssen, um relevante Daten speichern zu dürfen. Dies gilt für personenbezogene Daten, wie beispielsweise den Namen oder die E-Mail-Adresse. Es ist daher eine umfassende Information des Besuchers über die Datenspeicherung und -nutzung zwingend erforderlich, damit dieser darüber in Kenntnis gesetzt wird, was mit seinen Daten passiert bzw. wie diese genutzt werden. Gleiches gilt auch für Chat-Tools.

Mit unserer Vorlage können Sie auch in Bezug auf den Versand von Newslettern eine datenschutzrechtlich unbedenkliche Datenschutzerklärung erstellen.

Nein, in diesem Fall benötigen Sie keine Datenschutzerklärung. Die DSGVO findet keine Anwendung bei durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten. Sie brauchen keine Vorlage einer Datenschutzerklärung mit dem Generator zu erstellen.

ra alexander f
Alexander F. Bräuer

Rechtsanwalt, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV-SÜD)

ra killian
Killian Hedrich

Dipl. Wirtschaftsjurist (FH), Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV-SÜD), Zertifizierter Datenschutzauditor (TÜV-SÜD)

Frank Weiß

Rechtsanwalt, Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV-SÜD)

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